Ein Wandel an der agrarwissenschaftlichen Fakultät in Hohenheim?
Was hat sich im Laufe von 100 Jahre nach der Berufung der ersten Professorin in der Agrarwissenschaftlichen
Fakultät der Universität Hohenheim getan?
Zunächst einmal erstaunlich wenig. Denn 75 Jahre lang folgte auf Margarete von Wrangell keine Frau mehr als ordentliche Professorin an der Fakultät Agrarwissenschaften. Dazu muss man wissen, dass es in ganz Deutschland nur acht Universitäten mit agrarwissenschaftlichen Studiengängen gibt. Weil nur externe Wissenschaftler:innen auf eine Professur berufen werden können, ist die Auswahl klein und der Anteil der Bewerbungen von Frauen noch kleiner. Deshalb sind die Agrarwissenschaften nach wie vor eine Männerdomäne.
Fast wären die 90er Jahre das Ende der Universität Hohenheim gewesen. Wegen sinkender Studierendenzahlen stand die Überlegung im Raum, die Universitäten Hohenheim und Stuttgart zusammenzulegen. Nach den geburtenstarken Jahrgängen, die in den 80er Jahren ins Studium eintraten, sanken die Studierendenzahlen durch den „Pillenknick“ stark ab. Nach vielen Debatten wurde die Idee der Zusammenlegung fallengelassen. Trotzdem musste sich die Universität Hohenheim gesellschaftlichen Veränderungen stellen.
Weil im Landeshochschulgesetz 2005 eine Mindestgröße für Fakultäten festgelegt wurde, legten die Dekane die Fakultät III für Pflanzenwissenschaften und die Fakultät IV für Tierwissenschaften, Agrartechnik und Agrarökonomie zu einer Fakultät Agrarwissenschaften zusammen. Gleichzeitig stand mit dem Bologna-Prozess die Umstellung von Diplom- auf Bachelor- und Masterstudiengänge an. So sollten die Studiengänge international anerkannter und vergleichbarer werden.
Im Studienjahr 1999/2000 wurde zum ersten Mal der Master „Agrarwissenschaften“ angeboten. Es kamen auch wieder mehr internationale Studierende nach Hohenheim – schließlich belegt die Universität im Hochschulranking bei den Agrarwissenschaften seit vielen Jahren in Deutschland den ersten Platz. Nach der Jahrtausendwende gab es weitere Umstrukturierungen und das Pflanzenernährungsinstitut wurde 2010 mit den drei Instituten Obst-, Wein- und Gemüseanbau (370), Pflanzenernährung (330) und Pflanzenbau und Grünland (340) zum heutigen Institut für Kulturpflanzenwissenschaften zusammengelegt.
Doch wie sah es mit Frauen in Führungspositionen an der Agrar-Fakultät aus? War Hohenheim mit seiner einstigen Institutsgründerin anderen Universitäten voraus?
Mitnichten. Zwar gab es einige wenige Privatdozentinnen und außerordentliche Professorinnen, die aber keinem eigenen Lehrstuhl vorstanden. Erst im April 1998 wurde Ellen Kandeler von der Universität für Bodenkultur Wien als Professorin für Bodenbiologie berufen. Sie war damit die zweite Frau – nach Margarete von Wrangell – auf einer ordentlichen Professur in den Agrarwissenschaften. Und dass, obwohl im selben Zeitraum mehr als 130 Professoren einen eigenen Lehrstuhl erhielten.
Zwischen 1923 und 1998 habilitierten drei Frauen in der Fakultät III für Pflanzenwissenschaften, von denen Otti Zeller im Fachgebiet Obst- und Gemüsebau und Anette Fomin im Fachgebiet Pflanzenökologie und Ökotoxikologie zudem eine Lehrbefugnis und damit die Privatdozentur erteilt wurde. Anette Fomin wurde mit 35 Jahren die bisher wohl jüngste Privatdozentin der Fakultät Agrarwissenschaften.
Ein Aufwärtstrend ist erst nach der Jahrtausendwende erkennbar. 1999 folgte nach Ellen Kandeler nur ein Jahr später Anne Valle Zárate als ordentliche Professorin im Fachgebiet Tierhaltung. Nach ihr wurden von 2001 bis 2023 fünf Juniorprofessorinnen und 13 ordentliche Professorinnen berufen – im selben Zeitraum erhielten drei Männer eine Juniorprofessur und 45 Wissenschaftler eine ordentliche Professorenstelle. In Hohenheim lag der Frauenanteil damit wie im Bundesdurchschnitt etwa bei einem Drittel.
Vor allem ab 2010 ging es deutlich bergauf. Wohl auch, weil sich seit diesem Jahr die Zahl der Studentinnen und Doktorandinnen sowohl in Hohenheim als auch an den anderen sieben Universitäten mit agrarwissenschaftlichen Studiengängen deutlich gestiegen war. So wurde an der Universität Hohenheim erstmals im Jahr 2016 eine Parität zwischen Männern und Frauen bei abgeschlossenen Promotionen erreicht.
Das hatte zur Folge, dass sich auch mehr qualifizierte Frauen – auch aus dem Ausland – auf ausgeschriebene Professuren bewarben. Einen großen Einfluss daran hatten aber auch das vom Bundesforschungsministerium geförderte Professorinnenprogramm I bis III, die neu eingeführten Juniorprofessuren und das Wrangell-Fellowship. Immerhin sind fast alle ehemaligen Wrangell-Fellows der Universität Hohenheim jetzt Professorinnen an anderen Hochschulen oder haben den Weg der Juniorprofessur eingeschlagen. Dies zeigt, wie wichtig Förderprogramme für Veränderungen sind.
Trotz dieser Erfolge mahnt Professorin Martina Brockmeier, Präsidentin der Leibnitz-Gemeinschaft sowie ehemalige Vorsitzende des Wissenschaftsrats und seit 2009 Professorin für Internationalen Agrarhandel und Welternährungswirtschaft an der Universität Hohenheim (beurlaubt) an:
„Wesentlich für die Entwicklung einer Universität ist meiner Meinung nach auch, dass Frauen in den Gremien der Universität stärker vertreten sind. Wir wissen, das Gremien erst dann auf eine heterogene Zusammensetzung reagieren, wenn beide Anteile der Geschlechter zumindest 30% betragen.“ Martina Brockmeier, die selbst im Jahr 2012 die erste Dekanin der Fakultät Agrarwissenschaften wurde, spricht aus Erfahrung. Auch als ehemalige Vorsitzende des Wissenschaftsrats weiß sie zu berichten, dass „bei einer paritätischen Besetzung von Gremien deutlich andere und meiner Meinung nach bessere Entscheidungen getroffen werden.“
Deshalb sollte es ein Anliegen in Hohenheim und an jeder Universität sein, Wissenschaftlerinnen zu ermutigen, sich als Prorektorinnen, Senatorinnen, Kanzlerinnen oder im Universitätsrat einzubringen. Schließlich haben sie ein Mitspracherecht bei der Besetzung von Professuren und stellen so die Weichen für die Zukunft.
Nachfolgerinnen von Margarete von Wrangell an der agrarwissenschaftlichen Fakultät
Prof. Margarete von Wrangell
Pflanzenernährung
Berufen am 01.01.1923
Prof. Ellen Kandeler
Bodenbiologie
Berufen am 01.04.1998
Prof. Anne Valle Zárate
Tierhaltung und Tierzüchtung in den Tropen und Subtropen
Berufen am 01.04.1999
(Ruhestand)
Prof. Eva Barlösius
Gender und Ernährung
Berufen am 01.08.2004
(später: Rufannahme von auswärts)
Prof. Anne Bellows
Gender und Ernährung
Berufen am 01.08.2007
(später: Rufannahme von auswärts)
Prof. Martina Brockmeier
Internationaler Agrarhandel und Welternährungswirtschaft
Berufen am 01.08.2009
(beurlaubt, derzeit Präsidentin der Leibnitz-Gemeinschaft)
Prof. Iris Lewandowski
Nachwachsende Rohstoffe in der Bioökonomie
Berufen am 01.02.2010
Prof. Regina Birner
Sozialer und institutioneller Wandel in der landwirtschaftlichen Entwicklung
Berufen am 01.10.2010
Prof. Andrea Kruse
Konversionstechnologien nachwachsender Rohstoffe
Berufen am 20.03.2012
Prof. Uta Dickhöfer
Tierernährung und Weidewirtschaft in den Tropen und Subtropen
Berufen am 01.06.2012
(später: Rufannahme von auswärts)
Prof. Andrea Knierim
Kommunikation und Beratung in ländlichen Räumen
Berufen am 01.04.2013
Prof. Claudia Bieling
Gesellschaftliche Transformation und Landwirtschaft
Berufen am 01.04.2015
Prof. Korinna Huber
Funktionelle Anatomie der Nutztiere
Berufen am 01.06.2015
Prof. Katja Nowick
Bioinformatik
Berufen am 01.01.2016
(später: Rufannahme von auswärts)
Prof. Christine Wieck
Agrar- und Ernährungspolitik
Berufen am 01.02.2018
Prof. Jana Seifert
Funktionelle Mikrobiologie bei Nutztieren
Berufen am 01.01.2019
Prof. Simone Graeff-Hönninger
Pflanzenbau
Berufen am 01.10.2022
Prof. Amélia Camarinha da Silva
Mikrobielle Ökologie bei Nutztieren
Berufen am 01.12.2023
Prof. Sandra Schmöckel
Physiologie der Ertragsstabilität
Berufen am 01.09.2018
Seit wann gibt es Habilitationen in Deutschland?
Die Habilitation als Qualifikationsweg für eine Hochschulprofessur hat in Deutschland eine lange Tradition und geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Das genaue Gründungsjahr lässt sich nicht genau festlegen, da die Entwicklung der Hochschulsysteme über die Jahre hinweg schrittweise erfolgte. Die Idee hinter der Habilitation besteht darin, dass Wissenschaftler:innen nach der Promotion durch weitere eigenständige Forschungsleistungen und Lehrerfahrungen die Qualifikation für eine Professur nachweisen können.
Die Habilitation war und ist in Deutschland eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung von Lehrbefugnissen an Universitäten. In den letzten Jahren haben deutsche Universitäten ihre Habilitationsordnungen überarbeitet oder alternative Karrierewege, wie etwa die Juniorprofessur mit Tenure Treck, eingeführt. Dennoch bleibt die Habilitation ein bedeutender Qualifikationsweg für die Erlangung einer Professur.
„Wesentlich für die Entwicklung einer Universität ist meiner Meinung nach auch, dass Frauen in den universitären Gremien stärker vertreten sind.“
Martina Brockmeier,
erste Dekanin der Fakultät Agrarwissenschaften 2012
Was ist eine ordentliche Professur?
Eine ordentliche Professur, oft auch nur als „Professur“ bezeichnet, ist eine feste, unbefristete Planstelle an einer Universität oder Hochschule. In Deutschland und vielen anderen Ländern bezeichnet der Begriff „ordentlich“, dass die Professur fest besetzt ist und mit dauerhaften Arbeitsbedingungen und Führungsaufgaben verbunden ist.
Die ordentliche Professur ist in der Regel die höchste Stufe in der akademischen Hierarchie. Der oder die ordentliche Professor:in verfügt über umfassende Lehr- und Forschungsfreiheit und nimmt Führungsaufgaben in der universitären Selbstverwaltung wahr.
Die Berufung auf eine ordentliche Professur erfolgt aufgrund herausragender wissenschaftlicher Leistungen und Erfahrungen sowohl in der Forschung als auch im Bereich Lehre.
Die genaue Bezeichnung sowie die Anforderungen für ordentliche Professuren können je nach Land variieren. In Deutschland wird beispielsweise zwischen W2- und W3-Professuren unterschieden, wobei W3-Professuren in der Regel höher dotiert und mit mehr Verantwortlichkeiten verbunden sind.
Was ist eine außerordentliche Professur?
Eine außerordentliche Professur ist eine besondere Form der Professur an einer Universität und bedeutet, dass die Person kein Lehrstuhl inne hat. Die genaue Bedeutung und Struktur von außerordentlichen Professuren können je nach Land und Hochschulsystem variieren.
Merkmale einer außerordentlichen Professur:
1. Wissenschaftliche Anerkennung: Die Berufung auf eine außerordentliche Professur erfolgt in der Regel aufgrund herausragender wissenschaftlicher Leistungen und Erfahrungen. Dies kann auch bedeuten, dass die Person in der Praxis oder in der Industrie besondere Qualifikationen vorweisen kann.
2. Befristung: Eine außerordentliche Professur kann zeitlich befristet sein, etwa weil die betreffende Person bereits anderweitig in der Wissenschaft oder Industrie tätig ist.
3. Forschungsorientierung: Außerordentliche Professuren sind oft stärker auf die Forschung ausgerichtet, und die Inhaber dieser Professuren können spezielle Expertise auf einem bestimmten Fachgebiet aufweisen.
4. Lehrverpflichtungen: Obwohl außerordentliche Professor:innen auch Lehrverpflichtungen haben, ist der Umgang im Vergleich zu ordentlichen Professuren oft geringer.
Was ist eine Juniorprofessur mit Tenure Track?
Die „Juniorprofessur mit Tenure Track“ ist ein recht junger Karriereweg im deutschen Hochschulsystem, der darauf abzielt, talentierte Nachwuchswissenschaftler:innen zu fördern und ihnen eine Perspektive auf eine dauerhafte Professur zu bieten. Das Tenure-Track-Modell stammt ursprünglich aus dem angelsächsischen Raum.
Dieses Modell soll die Attraktivität des deutschen Hochschulsystems für talentierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler erhöhen und gleichzeitig die Qualität von Forschung und Lehre an den Hochschulen weiter verbessern.
Die wichtigsten Merkmale der Juniorprofessur mit Tenure Track:
1. Juniorprofessur: Die Juniorprofessur ist eine befristete Position für Nachwuchswissenschaftler:innen mit der Möglichkeit, eigenständige Forschung zu betreiben und Lehrerfahrung zu sammeln.
2. Tenure Track: Der Begriff „Tenure Track“ bezieht sich auf einen festgelegten Karriereweg mit klaren Kriterien und Bewertungen. Während des Tenure-Track-Prozesses wird die Leistung des Juniorprofessors oder der Juniorprofessorin regelmäßig evaluiert.
3. Tenure: Wenn der Juniorprofessor oder die Juniorprofessorin die festgelegten Leistungsanforderungen erfüllt, wird ihm oder ihr in der Regel eine dauerhafte Professur (Tenure) angeboten. Tenure bedeutet, dass die Position nicht mehr befristet ist, und der Wissenschaftler oder die Wissenschaftlerin eine langfristige Perspektive an der Universität hat.
4. Förderung von Forschung und Lehre: Das Ziel des Tenure-Track-Modells ist es, exzellente Forschung und Lehre zu fördern und herausragenden Nachwuchswissenschaftler:innen einen klaren Karriereweg zur dauerhaften Professur zu bieten.
Was Professor:innen mit Promotionen zu tun haben?
Ohne Hochschullehrer:in kein Promotionsvorhaben: Das war früher so und gilt auch heute noch. Genauso wie die Lehre gehört auch die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Promotionen und Habilitationen zum Humboldt‘schen Bildungsideal eines Professors oder einer Professorin.
Promovieren kann in der Regel jede und jeder, der oder die einen guten Masterabschluss hat. Welche Voraussetzungen sonst noch gelten, ist in der Promotionsordnung jeder Universität festgelegt.
Genauso gelten Regeln für die wissenschaftliche Betreuung einer Promotion. Diese Aufgabe kann sowohl eine Doktormutter, ein Doktorvater oder ein Betreuungsteam übernehmen. Wer Doktorand:innen betreuen darf, legen die Fakultäten und Fachbereiche fest. In der Regel sind es Professor:innen, Juniorprofessor:innen sowie Privat-, Hochschul- oder Universitätsdozent:innen der Universität beziehungsweise promotionsberechtigten Hochschule. Auch kooperative Verfahren sind möglich, bei denen Professorinnen und Professoren von Fachhochschulen oder Hochschulen für Angewandte Wissenschaften beteiligt sind.
Unter Margarete von Wrangell schlossen insgesamt 16 Doktoranden ihr Promotionsvorhaben ab. Dabei war sie unter der damaligen Bezeichnung 12 mal Berichterin und viermal Mitberichterin (Doktorandenbuch der Agrarwissenschaften).
Ihr erster Doktorand, Ludwig Meyer, verteidigte am 19. Februar 1926, also drei Jahre nach von Wrangells Berufung, seine Dissertation mit dem Titel „Untersuchungen über die Wurzellöslichkeit und die allgemeinen Lösungsverhältnisse der Bodenphosphorsäure“ mit dem Prädikat „Mit Auszeichnung“.
Die Anzahl an betreuten Promotionen an der Aagrarwissenschaftlichen Fakultät der Universität Hohenheim nahm im Verlaufe von über 100 Jahren stetig zu (siehe Abbildung). Mittlerweile gibt es eine Parität zwischen männlichen und weiblichen Promovierten.
Einen großen Anteil am Promotionsgeschehen haben die nach von Wrangell berufenen Professorinnen. So sind von den in Hohenheim aktuell tätigen Professorinnen als 1. Betreuende Hochschullehrerin über 130 Promotionsvorhaben begleitet und zum Abschluss gebracht worden (Zahlen ab 2015).
Die Entwicklung der Promotion in Hohenheim über 100 Jahre
Qualifikationsschritte nach einer Promotion
1. Promotion: Erlangung des Doktorgrades (Dr. rer. nat., Dr. agr., Ph.D. oder ähnliches)
2. Habilitationsschrift: Eigenständige wissenschaftliche Arbeit, die einen Beitrag zur Forschung
leistet und in der Regel in einem bestimmten Fachgebiet verfasst wird.
3. Veröffentlichungen: Zusätzlich zur Habilitationsschrift müssen Wissenschaftler:innen
ihre Forschungsleistung anhand wissenschaftlicher Veröffentlichungen demonstrieren.
4. Habilitationsvortrag: Ein öffentlicher Vortrag über die Forschung im Rahmen eines
Habilitationskolloquiums.
5. Lehrbefugnis verbunden mit Privatdozentur: In vielen Fällen muss eine Kandidat:in
ihre Lehrfähigkeit als Teil des Habilitationsprozesses anhand von begutachteten Vorlesungen
oder andere Lehraktivitäten unter Beweis stellen.
Habilitation und Lehrbefugnis verbunden mit Privatdozentur
In Deutschland ist die Habilitation ein akademischer Qualifikationsprozess nach dem Abschluss der Promotion, also der Verleihung des Doktortitels. Bei der Habilitation forschen Wissenschaftler:innen eigenständig und veröffentlichen wissenschaftliche Arbeiten auf einem Spezialgebiet. Die Habilitation ist in der Regel Voraussetzung für eine Professur an einer Universität. Die genauen Anforderungen für die Habilitation können je nach Universität und Fachgebiet variieren.
Nach erfolgreicher Habilitation kann der oder die Wissenschaftler:in die Lehrbefugnis verbunden mit dem Titel „Privatdozent:in“ (PD) anstreben. Hierfür ist eine gesonderte Prüfung notwendig. Der oder die Wissenschaftler:in ist danach berechtigt, Vorlesungen zu halten und Prüfungen abzunehmen. Privatdozent:innen sind zur Lehre verpflichtet, aber mit dem Titel ist keine feste Anstellung verbunden, sondern sie sind selbständig tätig und dürfen auch Doktorand:innen betreuen.
Eine akademische Qualifikation der Hochschullehrer: innen ist nicht nur in den DACH-Ländern Deutschland, Österreich und der Schweiz vorgesehen, sondern auch in anderen europäischen Ländern. Vor allem in mittel- und osteuropäischen Staaten wie Polen, der Slowakei, Ungarn, der Ukraine und Russland, aber auch in Finnland und Schweden gilt die Habilitation als Voraussetzung für die Hochschullehre. In vielen anderen Ländern tritt eine staatlich geprüfte Zusatzqualifikation anstelle der Habilitation, zum Beispiel in Dänemark und den Niederlanden. In Frankreich ist die Habilitation à diriger des recherches (HDR) inzwischen wieder die zentrale Qualifikation für die Zulassung zur Professur.
Recherchen von Annette Fomin